Beschluss für diese Woche geplant

Ampel einigt sich im Streit um Pflegereform auf Kompromiss

Im Streit um die Ausgestaltung der Pflegereform haben sich die Regierungsparteien auf einen Kompromiss geeinigt. Nach Informationen der Katholischen Nachrichten-Agentur soll die zunächst aus dem Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gestrichene Zusammenlegung der Leistungen für die Kurzzeit- und die Verhinderungspflege zu einem flexibel nutzbaren Budget doch wieder in die Reform aufgenommen werden.

Der Bundestag will die Pflegereform in dieser Woche beschließen. Sie sieht unter anderem eine Anhebung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung um mindestens 0,35 Prozentpunkte vor, um die laufenden Defizite in Milliardenhöhe zu decken. Zugleich wird die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts nach einer stärkeren Differenzierung des Beitragssatzes je nach Kinderzahl umgesetzt. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erwartet Mehreinnahmen von sechs Milliarden Euro; davon sollen vier Milliarden in Beitragserhöhungen fließen.

Die Einführung eines flexibel nutzbaren Entlastungsbudgets war bereits im Koalitionsvertrag vereinbart worden. Das Vorhaben war jedoch auf Druck der FDP kurz vor der Beschlussfassung des Gesetzentwurfs im Kabinett wieder gekippt worden. Das war auf heftige Kritik bei den Grünen sowie bei Pflege- und Sozialverbänden gestoßen.

Jetzt sieht der Gesetzentwurf laut KNA-Informationen vor, dass das Entlastungsbudget zum 1. Juli 2025 kommt. Dann können Betroffene und ihre Angehörigen die Leistungen der Verhinderungspflege (bisherige Leistung: bis zu 1.612 Euro) und Kurzzeitpflege ((bis zu 1.774 Euro) flexibel kombinieren und Leistungen im Umfang von 3.539 Euro unbürokratisch nutzen, damit sie eine Auszeit nehmen können und währenddessen die Pflege sichergestellt ist. Für Eltern von pflegebedürftigen Kindern mit Pflegegrad 4 oder 5 steht dieses Entlastungsbudget schon ab dem 01. Januar 2024 in Höhe von 3.386 Euro zur Verfügung und steigt bis zum Juli 2025 auch auf 3.539 Euro an.

Das sogenannte Pflegegeld, das je nach Pflegebedürftigkeit zwischen 300 und 900 Euro liegt, soll Anfang 2024 um fünf Prozent erhöht werden. Die ab 2025 geplante Dynamisierung der Geld- und Sachleistungen in Anlehnung an die Preisentwicklung soll allerdings von 5 auf 4,5 Prozent abgesenkt werden. Das Pflegegeld war seit sieben Jahren nicht mehr erhöht worden. Betroffene und Sozialverbände fordern eine Erhöhung von mindestens 340 Euro im Monat und einen vierteljährlichen Inflationsausgleich.

Patientenschützer lobten zwar das flexible Budget, kritisierten aber die zeitliche Verschiebung. Der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, sagte der KNA, die Verschiebung des Entlastungsbudgets auf Juli 2025 sowie die geplante Anhebung des Pflegegelds um fünf Prozent ab 2024 seien ein Bruch des Koalitionsvertrags. Schließlich habe die Regierung der Bevölkerung die Zusage gegeben, eigentlich im Jahr 2022 die Leistungen regelhaft an die Preissteigerung anzupassen.

KNA

24.05.2023 - Pflege , Politik , Recht & Gesetz